Verordnung Kreis Siegen-Wittgenstein

Auch auf diesem Wege möchten wir euch auf die Verordnung des Kreis Siegen-Wittgenstein hinweisen:

Strenge Trinkwasser-Regeln in Siegen-Wittgenstein

Das Verbot tritt am Montag, den 24.08.2026, in Kraft und gilt bis zum 02.10.2026. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss laut dem Kreis Siegen-Wittgenstein mit einem Bußgeld rechnen. Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

 

Hier eine Mitteilung von der Homepage des Kreis Siegen-Wittgenstein:

Ab Montag, 24.08.2026, gelten im gesamten Kreis Siegen-Wittgenstein zeitlich befristete Beschränkungen für die Verwendung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz. Die Verordnung gilt bis zum 02.10.2026.

Verboten ist:

das Befüllen privater Schwimmbecken, Pools und sonstiger Badebecken 

der Betrieb von Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserspielen, Wasserrutschmatten, Fontänen Feldern oder Nebelduschen


das Befüllen von Wasserbehältern zum Bewässern, Gießen und Beregnen von Haus- und Kleingärten oder Schrebergärten sowie sonstiger Grünflächen, Parkanlagen, Sport- und Spielplätze oder Golfanlagen


das Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen auf privaten und öffentlichen Grundstücken außerhalb genehmigter gewerblicher Waschanlagen


das Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Staubminderung, wenn dies nicht behördlich vorgeschrieben ist


das Reinigen, Abspritzen oder Bewässern von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern, Photovoltaikanlagen und anderen privaten und öffentlichen Flächen, soweit dies nicht aus hygienischen Gründen erforderlich ist

Ausnahmen gibt es für:

Flächen des gewerblichen Produktionsgartenbaus
land- und forstwirtschaftliche Flächen
Friedhöfe
Neuanpflanzungen

private Gartenbauflächen zur Gewinnung von Lebensmitteln wie Gemüse, Salat, Obst oder Kräuter: Diese dürfen nur zwischen 19:00 Uhr und 09:00 Uhr und nur auf das Notwendigste begrenzt bewässert werden

 

Wichtig außerdem:

Bereits befüllte Pools dürfen weiter genutzt werden, ein Befüllen oder Nachfüllen mit Trinkwasser ist aber verboten.


Regenwasser sammeln und nutzen bleibt erlaubt.


Fahrzeugwäsche ist nur in genehmigten gewerblichen Waschanlagen erlaubt.


Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Im Einzelfall kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilt werden, wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls vorliegen oder sonst eine unbillige Härte entstehen würde.

Zusätzlich gilt bereits seit 23.07.2026:

Aus Flüssen und Bächen im Kreis Siegen-Wittgenstein darf kein Wasser mehr mit Pump- oder Saugvorrichtungen oder mit fahrbaren Behältnissen entnommen werden.
Erlaubt bleiben nur das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh.
Diese Regelung ist zunächst bis zum 30.11.2026 befristet.


Weitere Informationen finden Sie hier: Trinkwasser in Siegen-Wittgenstein.

Hinweis: Da in den bereitgestellten Informationen vollständige Datumsangaben enthalten sind, prüfen Sie die aktuelle Fassung vorsorglich bitte auch direkt auf der Website.

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