Was ist zu beachten?

Die Lebensumstände von Pächterinnen und Pächtern verändern sich natürlich mit der Zeit. Aus unterschiedlichen Gründen werden daher auch jedes Jahr wieder Gärten frei. Die Pacht (Miete) eines Gartens endet immer am 30. Nov. Manchmal findet der Wechsel auch im laufenden Jahr statt. 

Wichtig für die neuen Pächter und die Kleingartenvereine sind die gesetzlichen Vorgaben wie z.B. maximal 24qm große Lauben. Wir genießen durch das Bundeskleingartengesetz einen umfangreichen Schutz und niedrige Pachtzahlungen. Im Gegenzug verpflichten wir uns zur gärtnerischen Nutzung von mindestens einem Drittel der Fläche. Etwa 100qm (manchmal mehr, je nach Größe des Gartens) müssen für den Anbau von Gemüse, Obst und Kräutern bearbeitet werden. Was wir nicht wollen und dürfen sind reine Freizeitgärten. Pools sind nicht gestattet. Manche Vereine dulden z.B. auch keine Trampoline. Strom haben nicht alle Vereine, Wasser gibt es natürlich von April bis November. Abwasser haben die Kleingartenanlagen nicht. Daher liegt auch in der Laube kein Anschluss.

Jeder ausscheidende Pächter erhält für seinen Garten und Laube einen Entschädigungsbetrag, der von externen Gutachtern ermittelt wird. Diese "Wertermittlung" ist die Basis für den Übergabewert, den der neue Pächter zu zahlen hat. Die Vereine achten darauf, dass alle Gärten ordentlich übergeben werden, insbesondere alle gesetzlichen Regelungen eingehalten und keine Altlasten mehr vorhanden sind. Das führt mitunter zur Senkung der Entschädigungssumme und sorgt für einen einfachen Start der Neuen.

Kurz zu den Kosten: Bei der Übernahme eines Gartens fallen für die Neuen Einmalkosten an, wie Aufnahmegebühren, Kautionen, Pfand. Dieses kann bis zu €600,- betragen. Dazu kommt dann die Entschädigung des ausscheidenden Pächters. Das kann von €500,- bis €2.000,- reichen, je nach Zustand von Laube und Garten und bei recht neuen Lauben auch mal mehr.  Jedes Jahr sind es dann ca €300,- für Pacht, Vereinsmitgliedschaft, Versicherung und andere Punkte fällig. Bitte beachten Sie, dass der Garten selbst jedes Jahr weitere Kosten erzeugt für Saatgut, Pflanzen, Werkzeug, Farbe, Reparaturen und und und.

Es sind aber nicht nur die Finanzen zu beachten. Auch die Arbeitszeit und die nötige Ernergie muss man erst mal aufbringen. Wir gehen davon aus, dass man von April bis Oktober jede Woche mindestens 7 Stunden aufwenden muss, in den Monaten Mai und Juni auch mal deutlich mehr. Und man braucht auch Lernbereitschaft und eine gewisse Leidensfähigkeit, wenn mal etwas nicht klappt.

Mit dem Absenden der Bewerbung stimmen Sie der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Wir leiten diese Bewerbung an die passenden Vereine weiter und speichern die Daten nicht. Eine Anwort kommt dann von den Vereinen.

Für einen Garten bewerben

Hilfreich für die Verantwortlichen in den Vereinen ist es immer, wenn Sie schreiben, warum Sie Lust auf Garten haben, wer Sie sind, wer mit Ihnen den Garten zusammen bearbeiten möchte, haben Sie Kinder, und und und

Bitte geben Sie uns auch Ihre Adresse an und nennen Sie uns die Orte oder Ortsteile in Siegen, die für Sie in Frage kommen.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung. Vielen Dank!

Klicken, um ein neues Bild zu erhalten

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Bitte überlegen Sie gut, wieviel Zeit Sie jede Woche für den Garten einsetzen können und wollen. Von April bis Oktober benötigen Sie durchschnittliche jeden Tag mindestens eine Stunde für die Pflege. 

Die Laube wird Ihr Eigentum und benötigt wie jedes Haus regelmäßige Instandhaltung. Das machen wir gerne im Herbst und Winter. Also immer was zu tun :-)


An diesen Orten gibt es Kleingärten in unserem Bezirk:

Siegen:

Fischbacherberg 2x

Rosterberg

Giersberg 2x

Mittelberg/Häusling

Lindenberg 2x

Geisweid

Kreuztal

Attendorn

Schmallenberg